Als Altersgrenze für die Ablegung des Jungmusikerleistungsabzeichens gilt das vollendete 30. Lebensjahr. Ab dem 31. Lebensjahr kann das Musikerleistungsabzeichen in Bronze, Silber und Gold mit den gleichen Prüfungsinhalten und zu gleichen Bedingungen wie das JMLA absolviert werden.
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