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Vereinsführung/Organisation
 

EU-Datenschutz-Grundverordnung - Infos für Mitgliedsvereine



Mit 25. Mai 2018 treten die Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die des österreichischen Datenschutz-Anpassungsgesetzes in Kraft.

Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Datenanwendungen, die in irgendeiner Form personenbezogene Daten verarbeiten, an die neue Rechtslage angepasst werden.
Es liegt in der Natur jedes Vereines seine Mitglieder zu verwalten. Daher sind auch alle Vereine gefordert sich mit der Thematik DSGVO zu befassen. Nicht nur Personen, die operativ die personenbezogenen Daten handhaben, müssen darüber Bescheid wissen, sondern auch die Leitungsorgane (Obleute), die bei diesem Bereich eine wesentliche Mitverantwortung tragen!

Die Obleute der Mitgliedsvereine des NÖBV erhalten ein Schreiben mit den wichtigsten Informationen.

Alle relevanten Unterlagen finden Sie hier:
Datenschutz NÖ Blasmusikverband
Datenschutz Österreichischer Blasmusikverband
Umsetzung der DSGVO im NÖBV

Datenschutz-Verpflichtung
Betroffener - Zustimmungserklärung
Personendaten-Verarbeitungs-Liste

Betroffener Auskunftserteilung
Betroffener Rechteumsetzung
Datenschutzverletzung-Abhandlung
Datenschutzbestätigung AKM





 


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