Ehrennadeln werden an Landes-, Bezirks- und Vereinsfunktionäre und vereinsfremde Personen verliehen, die Ehrennadel in Gold auch an Persönlichkeiten des öffentlichen und politischen Lebens.
§ 8
1) Beschreibung der „Ehrennadel in Bronze“: Drei Fanfaren in Bronze mit drei Fahnen in Emailauflage auf bronzenem Lorbeerkranz, Farbe der Fahnen:
1. weiß, im oberen Drittel ist eine Lyra und das Landeswappen eingelegt
2. blau-gelb
3. rot-weiß-rot
Größe des Ehrenzeichens: 40 mm x 35 mm
2) Die Ehrennadel wird an der linken Brustseite getragen.
3) Verleihungserfordernisse: Die „Ehrennadel in Bronze" kann verliehen werden an:
a)
Personen, die selbst keine aktiven Mitglieder sind, jedoch einer Mitgliedskapelle moralische oder finanzielle Unterstützung in bemerkenswerter Weise
in einem längeren Zeitraum angedeihen lassen.
b)
Landes-, Bezirks- oder Vereinsfunktionäre, sowie an
aktive Musiker, die sich um die Gründung oder den Fortbestand einer Mitgliedskapelle hervorragende Verdienste erworben haben, oder für die Blasmusik große Opfer und Leistungen besonderer Art erbracht haben und entweder eine
mindestens 15-jährige Mitgliedschaft oder eine
10-jährige Funktionärstätigkeit nachweisen können,
c)
aktive Musiker und Instrumentallehrer, die sich bei der Heranbildung von Nachwuchsmusikern in einem Zeitraum von
mindestens 10 Jahren verdient gemacht haben.
Antrag auf Verleihung