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Ehrennadeln


Ehrennadel des NÖ Blasmusikverbandes in Bronze


Ehrennadeln werden an Landes-, Bezirks- und Vereinsfunktionäre und vereinsfremde Personen verliehen, die Ehrennadel in Gold auch an Persönlichkeiten des öffentlichen und politischen Lebens.




§ 8

1) Beschreibung der „Ehrennadel in Bronze“: Drei Fanfaren in Bronze mit drei Fahnen in Emailauflage auf bronzenem Lorbeerkranz, Farbe der Fahnen:
1. weiß, im oberen Drittel ist eine Lyra und das Landeswappen eingelegt
2. blau-gelb
3. rot-weiß-rot
Größe des Ehrenzeichens: 40 mm x 35 mm

2) Die Ehrennadel wird an der linken Brustseite getragen.

3) Verleihungserfordernisse: Die „Ehrennadel in Bronze" kann verliehen werden an:

a) Personen, die selbst keine aktiven Mitglieder sind, jedoch einer Mitgliedskapelle moralische oder finanzielle Unterstützung in bemerkenswerter Weise in einem längeren Zeitraum angedeihen lassen.

b) Landes-, Bezirks- oder Vereinsfunktionäre, sowie an aktive Musiker, die sich um die Gründung oder den Fortbestand einer Mitgliedskapelle hervorragende Verdienste erworben haben, oder für die Blasmusik große Opfer und Leistungen besonderer Art erbracht haben und entweder eine mindestens 15-jährige Mitgliedschaft oder eine 10-jährige Funktionärstätigkeit nachweisen können,

c) aktive Musiker und Instrumentallehrer, die sich bei der Heranbildung von Nachwuchsmusikern in einem Zeitraum von mindestens 10 Jahren verdient gemacht haben.


Antrag auf Verleihung

Ehrennadel des NÖ Blasmusikverbandes in Silber




§ 9

1) Beschreibung der „Ehrennadel in Silber“: Drei Fanfaren in Silber mit drei Fahnen in Emailauflage auf
silbernem Lorbeerkranz, Farbe der Fahnen:
1. weiß, im oberen Drittel ist eine Lyra und das Landeswappen eingelegt
2. blau-gelb
3. rot-weiß-rot
Größe des Ehrenzeichens: 40 mm x 35 mm

2) Die Ehrennadel wird an der linken Brustseite getragen.

3) Verleihungserfordernisse: Die „Ehrennadel in Silber“ kann verliehen werden an:

a) Personen, die selbst keine aktiven Mitglieder sind, jedoch einer Mitgliedskapelle moralische oder finanzielle Unterstützung in bemerkenswerter Weise in einem
längeren Zeitraum
angedeihen lassen.

b) Landes-, Bezirks- oder Vereinsfunktionäre, sowie an aktive Musiker, die sich um die Gründung oder den Fortbestand einer Mitgliedskapelle hervorragende Verdienste erworben haben, oder für die Blasmusik große Opfer und Leistungen besonderer Art erbracht haben und entweder eine mindestens 20-jährige Mitgliedschaft oder eine 15-jährige Funktionärstätigkeit nachweisen können,

c) aktive Musiker und Instrumentallehrer, die sich bei der Heranbildung von Nachwuchsmusikern in einem Zeitraum von mindestens 15 Jahren verdient gemacht haben.


Antrag auf Verleihung

Ehrennadel des NÖ Blasmusikverbandes in Gold




§ 10

1) Beschreibung der „Ehrennadel in Gold“: Drei Fanfaren in Gold mit drei Fahnen in Emailauflage auf
goldenem Lorbeerkranz, Farbe der Fahnen:
1. weiß, im oberen Drittel ist eine Lyra und das Landeswappen eingelegt
2. blau-gelb
3. rot- weiß- rot
Größe des Ehrenzeichens: 40 mm x 35 mm

2) Die Ehrennadel wird an der linken Brustseite getragen.

3) Verleihungserfordernisse: Die „Ehrennadel in Gold“ kann verliehen werden an:

a) Landes-, Bezirks- und Vereinsfunktionäre, die sich um die Gründung, den Aufbau oder den Fortbestand des Blasmusikverbandes, einer BAG oder eines Musikvereines besondere Verdienste erworben haben und mindestens 20 Jahre als Funktionär erfolgreich tätig sind,

b) Persönlichkeiten des öffentlichen und politischen Lebens, die dem NÖBV, einer BAG oder einem Musikverein in hervorragender Weise moralische und finanzielle Unterstützung angedeihen lassen.

c) Von diesen Verleihungserfordernissen für die Ehrennadel in Gold kann in besonders begründeten Fällen Abstand genommen werden.


Antrag auf Verleihung

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