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Marketenderinnen-Abzeichen


Marketenderinnen-Abzeichen


Die besonders aktive und treue Mitarbeit einer Marketenderin in einer Musikkapelle wird vom NÖBV durch die Verleihung des Marketenderinnen-Abzeichens gewürdigt.


Marketenderinnenabzeichen in Silber

Marketenderinnenabzeichen in Gold


§ 5

1) Die besonders aktive und treue Mitarbeit einer Marketenderin in einer Musikkapelle wird vom NÖBV durch die Verleihung des Marketenderinnen-Abzeichens gewürdigt.

2) Das Marketenderinnen-Abzeichen wird an der linken Brustseite getragen.

3) Das Marketenderinnen-Abzeichen wird in den Stufen Silber und Gold verliehen.

4) Verleihungserfordernisse:

a) Silber: besonders aktive und treue Mitarbeit in der Musikkapelle über einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren.

b) Gold: besonders aktive und treue Mitarbeit in der Musikkapelle über einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren. Bei Vorliegen besonderer Gründe (z.B. Mutterschaft, Verehelichung, …) kann in beiden Fällen von diesem Mindestzeitraum abgesehen werden. Voraussetzung für die Verleihung des Abzeichens in Gold ist der Besitz des Abzeichens in Silber, wobei in besonderen Fällen von dieser Bestimmung abgesehen werden kann.

Antrag auf Verleihung

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