Musikheim-Verdienstabzeichen können an Vereinsfunktionäre und Mitglieder, sowie vereinsfremde Personen verliehen werden.
Musikerheimverdienstabzeichen in Bronze
Musikerheimverdienstabzeichen in Silber
Musikerheimverdienstabzeichen in Gold
§ 6
1) Verdienste beim Bau von Musikheimen in Form von unentgeltlich geleisteten Arbeitsstunden werden durch die Verleihung von "Musikheim-Verdienstabzeichen" (kurz MVA) gewürdigt:
2) Die MVA kommen zur Verleihung als:
a) MVA in Bronze
b) MVA in Silber
c) MVA in Gold
3) Beschreibung der Dekoration der MVA:
a) Bronzene, fünfeckige Grundplatte (25 mm Seitenlänge) mit Inschrift: "Für Verdienste beim m
Musikheimbau", darauf reliefartig erhöht das NÖBV-Emblem mit den farbig ausgelegten Fahnen,
b) wie a), jedoch in Silber
c) wie a), jedoch in Gold
4) Die MVA werden als Steckabzeichen an der linken Brustseite getragen.
5) Verleihungserfordernisse:
a) Das MVA in Bronze wird für die unentgeltliche Leistung von mindestens 60 Arbeitsstunden,
b) das MVA in Silber wird für die unentgeltliche Leistung von mindestens 120 Arbeitsstunden,
c) das MVA in Gold wird für die unentgeltliche Leistung von mindestens 240 Arbeitsstunden verliehen.
6)
a) Die Verleihung der MVA erfolgt aufgrund von Anträgen seitens der das Musikheim errichtenden Verbandskapelle.
b) Die geleisteten Stunden sind in hierfür aufgelegten Antragsformularen durch zwei für den Verein
zeichnungsberechtigte Funktionäre zu bestätigen.
c) Die Anträge für die Verleihung der MVA müssen mindestens 3 Wochen vor dem vorgesehenen Verleihungstermin beim NÖBV eingereicht werden.
7)
a) Die Verleihung kann nur von Landes- bzw. Bezirksfunktionären vorgenommen werden. Sie soll
womöglich im Rahmen von Eröffnungsfeiern erfolgen.
b) Der zu würdigenden Person wird von der Verbandsleitung eine Urkunde ausgestellt, welche sie zum Tragen des MVA berechtigt.
8)
a) Ein Rechtsanspruch auf die Verleihung eines MVA besteht nicht.
b) Die verliehenen MVA gehen in das persönliche Eigentum der zu würdigenden Person über.
Antrag auf Verleihung