Förderernadeln werden nur an vereinsfremde Personen verliehen.
Förderernadel in Silber
Förderernadel in Gold
§ 7)
1) Die verdienstvolle moralische und finanzielle Unterstützung von Mitgliedskapellen des NÖBV bzw. des NÖBV selbst wird durch die Verleihung von "Förderernadeln" gewürdigt.
2) Die "Förderernadeln" werden in den Stufen Silber für bemerkenswerte und Gold für hervorragende Verdienste verliehen.
3) Die Dekorationen gleichen in der Ausführung den "Ehrennadeln" des NÖBV, wobei aber der unterlegte
Lorbeerkranz bei der "Förderernadel in Silber" anstatt in Silber in Bronze und bei der "Förderernadel in Gold" in Silber ausgeführt ist.
4) Ein Anspruch auf die Verleihung einer "Förderernadel" besteht nicht.
Antrag auf Verleihung