Das Verdienstkreuz kann an Landes- und Bezirksfunktionäre und Personen des öffentlichen Lebens verliehen werden.
Verdienstkreuz in Silber
Verdienstkreuz in Gold
§ 11
1) Beschreibung des „Verdienstkreuzes in Silber“: Kreuz mit leicht geschwungenen Balken.
Grundfarbe: Silber
Die Mitte der Balken wird von einem 6 mm breiten blaugelben Streifen durchzogen. In der Mitte des Kreuzes befindet sich das Verbandsabzeichen.
Größe des Verdienstkreuzes: 50 mm x 50 mm
Miniaturausführung: 15 mm x 15 mm
2) Das „Verdienstkreuz in Silber“ wird an der linken Brustseite getragen.
3) Verleihungserfordernisse: Das „Verdienstkreuz in Silber“ kann verliehen werden an:
a)
Persönlichkeiten des öffentlichen und kulturellen Lebens,
b)
Landes- und Bezirksfunktionäre, die in ihrer Funktion ein
mindestens 10-jähriges erfolgreiches Wirken nachweisen.
c)
Blasmusikfunktionäre anderer Bundesländer und des Auslandes mit großen Verdiensten um die Blasmusik in Niederösterreich.
§ 12
1) Beschreibung des „Verdienstkreuzes in Gold“: Siehe § 11 Abs. 1), jedoch Grundfarbe: Gold
2) Das „Verdienstkreuz in Gold“ wird an der linken Brustseite getragen.
3) Verleihungserfordernisse: Das „Verdienstkreuz in Gold“ kann verliehen werden an:
a)
Hohe Persönlichkeiten des öffentlichen und kulturellen Lebens,
b)
Landesfunktionäre, die ein mindestens
15-jähriges und
Bezirksfunktionäre, die ein
mindestens 20-jähriges äußerst erfolgreiches Wirken nachweisen,
c)
Hohe Blasmusikfunktionäre anderer Bundesländer und des Auslandes mit großen Verdiensten um die Blasmusik in Niederösterreich.
Antrag auf Verleihung