Ehrenring des NÖ Blasmusikverbandes
§ 15
1) Beschreibung des "Ehrenringes":
Ringgrundlage: 14-karätiges Gold, innere Ringbreite 5mm, obere Ringbreite 16mm in quadratischer Ansicht. Aufgelegtes Weißgolddreieck (13mm x 15mm). Auf diesem Rechteck ist das Verbandsabzeichen in Rotgold aufgelegt. Der Ring trägt auf der Innenseite die Gravur „Ehrenring“ und das Datum der Verleihung.
2) Verleihungserfordernisse:
Der „Ehrenring“ kann nur an Mitglieder der NÖ Landesregierung und an Bundesminister, die sich um die Förderung des Blasmusikwesens in Niederösterreich auf längere Zeit verdient gemacht haben, an Präsidenten des ÖBV, der CISM und an langjährige referatsführende Landesfunktionäre mit besonders erfolgreichem Wirken über Antrag des Verbandsvorstandes
zu besonderen Anlässen verliehen werden.