Die Josef-Leeb Medaille kann an Persönlichkeiten verliehen werden, die sich um das Blasmusikwesen in Niederösterreich in außerordentlicher Weise auf lange Zeit verdient gemacht haben.
§ 16
1) Beschreibung der „Josef Leeb-Medaille“:
Runde Medaille mit Durchmesser 8 cm, Material Prägebronze. Vorderseite: erhabene Gravur eines Bildes von Prof. Josef Leeb, in der Rundung gravierter Text: „Josef Leeb Medaille“; Rückseite: In der Rundung der oberen Hälfte gravierter Text „NÖ Blasmusikverband“; in der oberen Hälfte Fanfarentrompeten mit Fahnen, in der unteren Hälfte Lorbeerblätter und stufenplastischer Text: Name der auszuzeichnenden Person und Datum der Verleihung.
2) Verleihungserfordernisse:
Die „Josef Leeb-Medaille“ kann nur an
Persönlichkeiten, die sich um das Blasmusikwesen in Niederösterreich in außerordentlicher Weise auf lange Zeit verdient gemacht haben, über Antrag des Verbandsvorstandes zu besonderen Anlässen verliehen werden.