Bau eines Musikheimes oder Proberaum
Als Voraussetzung für eine Subventionierung von Projekten zum Bau eines Musikheimes oder Proberaums durch die NÖ Landesregierung ist für den Probenraum eine Mindestgröße von 80 m² Bodenfläche und eine Höhe von durchschnittlich 4 m erforderlich, wobei die zukünftige personelle Entwicklung des Musikvereines berücksichtigt werden sollte.
Für das Subventionsansuchen wenden Sie sich bitte an das Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Kultur und Wissenschaft
post.k1@noel.gv.at