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Musikheim & Probenraum


Bau eines Musikheimes oder Proberaum


Als Voraussetzung für eine Subventionierung von Projekten zum Bau eines Musikheimes oder Proberaums durch die NÖ Landesregierung ist für den Probenraum eine Mindestgröße von 80 m² Bodenfläche und eine Höhe von durchschnittlich 4 m erforderlich, wobei die zukünftige personelle Entwicklung des Musikvereines berücksichtigt werden sollte.

Für das Subventionsansuchen wenden Sie sich bitte an das Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Kultur und Wissenschaft
post.k1@noel.gv.at

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