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Ehrenpreis der NÖ Landeshauptfrau


Ehrenpreis der NÖ Landeshauptfrau für die Teilnahme an Bewerben


§ 1
Das Land Niederösterreich ehrt Mitgliedskapellen des NÖ Blasmusikverbandes, die sich an Konzert- und Marschmusikbewertungen beteiligen. Für die Teilnahme an diesen Bewerben werden die „Ehrenpreise „NN““ durch den Landeshauptmann / die Landeshauptfrau von Niederösterreich in folgenden Stufen zuerkannt:

a) Ehrenpreis in BRONZE: bei 8-maligen Antreten bei Konzert- und/oder Marschmusikbewertungen
b) Ehrenpreis in SILBER: bei 16-maligen Antreten bei Konzert- und/oder Marschmusikbewertungen
c) Ehrenpreis in GOLD: bei 24-maligen Antreten bei Konzert- und/oder Marschmusikbewertungen
d) "Andreas-Maurer-Sonderpreis": bei 36-maligen Antreten bei Konzert- und/oder Marschmusikbewertungen


§ 2
Voraussetzung zur Erreichung eines Ehrenpreises ist die Teilnahme bei einer Konzert- und/oder Marschwertung. Pro Kalenderjahr wird nur 1 Teilnahme bei einem Bezirks-, Landes- oder Bundeswettbewerb (Konzert- und Marschmusik) herangezogen.


§3
Die bisherigen Ehrenpreisbestimmungen verlieren mit 31.12. 2017 ihre Gültigkeit. Die Teilnahmen werden nach den neuen Bestimmungen ab 1.1. 2014 bzw. dem letzten erhaltenen Ehrenpreis auf das neue System gutgeschrieben.
Diese Ehrenpreise werden bis zum Jahr 2035 verliehen.

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