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Verdienstkreuze


Verdienstkreuz des NÖ Blasmusikverbandes in Silber und Gold


Das Verdienstkreuz kann an Landes- und Bezirksfunktionäre und Personen des öffentlichen Lebens verliehen werden.

Verdienstkreuz in Silber

Verdienstkreuz in Gold


§ 11

1) Beschreibung des „Verdienstkreuzes in Silber“: Kreuz mit leicht geschwungenen Balken.
Grundfarbe: Silber
Die Mitte der Balken wird von einem 6 mm breiten blaugelben Streifen durchzogen. In der Mitte des Kreuzes befindet sich das Verbandsabzeichen.
Größe des Verdienstkreuzes: 50 mm x 50 mm
Miniaturausführung: 15 mm x 15 mm

2) Das „Verdienstkreuz in Silber“ wird an der linken Brustseite getragen.

3) Verleihungserfordernisse: Das „Verdienstkreuz in Silber“ kann verliehen werden an:

a) Persönlichkeiten des öffentlichen und kulturellen Lebens,

b) Landes- und Bezirksfunktionäre, die in ihrer Funktion ein mindestens 10-jähriges erfolgreiches Wirken nachweisen.

c) Blasmusikfunktionäre anderer Bundesländer und des Auslandes mit großen Verdiensten um die Blasmusik in Niederösterreich.


§ 12

1) Beschreibung des „Verdienstkreuzes in Gold“: Siehe § 11 Abs. 1), jedoch Grundfarbe: Gold

2) Das „Verdienstkreuz in Gold“ wird an der linken Brustseite getragen.

3) Verleihungserfordernisse: Das „Verdienstkreuz in Gold“ kann verliehen werden an:

a) Hohe Persönlichkeiten des öffentlichen und kulturellen Lebens,

b) Landesfunktionäre, die ein mindestens 15-jähriges und Bezirksfunktionäre, die ein mindestens 20-jähriges äußerst erfolgreiches Wirken nachweisen,

c) Hohe Blasmusikfunktionäre anderer Bundesländer und des Auslandes mit großen Verdiensten um die Blasmusik in Niederösterreich.

Antrag auf Verleihung

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