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Gemeinnützigkeitsgesetz neu - aktueller Stand


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Aktuelles zur Spendenabsetzbarkeit:

Entgegen der vom Finanzministerium angekündigten automatischen Zuteilung einer Steuernummer an die Vereine (siehe auch den entsprechenden Beitrag in der aktuellen Blasmusik im 4/4tel Takt) müssen nach rechtlicher Prüfung innerhalb des Ministeriums nun die Vereine doch selbst eine Steuernummer beantragen, wenn die Spendenabsetzbarkeit angestrebt wird. Dies erfolgt mit dem Formular Verf15a-Spend.


Einfach das Formular herunterladen, ausfüllen (leider nur händisch möglich) und mit Datum und Unterschrift versehen an das Finanzamt Österreich senden (Adresse am Formular links oben vorgedruckt) oder bei einem Finanzamt direkt in den Postkasten einwerfen. Die Beifügung eines aktuellen Vereinsregisterauszuges wird zwar nicht verlangt erscheint aber empfohlen, dieser kann hier gratis heruntergeladen werden.

Die derzeitige Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen findet man im Leitfaden Spendenbegünstigung die darin angeführten Auflösungsbestimmungen wurden in den verfügbaren Musterstatuten bereits entsprechend berücksichtigt.

Welche Schritte sind nun zu setzten?

1. Statuten anpassen
2. Steuernummer beantragen
3. Steuerberater kontaktieren

Diese Schritte bitte rasch durchführen, wenn man die Spendenbegünstigung bereits ab dem 1.1.2024 haben möchte, weil hier alle Schritte bis zum 30.06.2024 erledigt sein müssen (inkl. Antrag durch den Steuerberater)!

Wir vom NÖBV sind in Absprache mit dem ÖBV bemüht Informationen so rasch wie möglich in verständlicher Form an unsere Mitgliedsvereine weiterzugeben und derzeit ist noch eine Checkliste in Erarbeitung.


Über den genauen aktuellen Stand der Umsetzungen des Spendenabsetzbarkeit und die Auswirkungen des Gemeinnützigkeitsgesetzes informieren wir weiterhin auf der Wiki-Seite:
Gemeinnützigkeitsgesetz 2023





 

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